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AGB

Henrik Holkenbrink Advanced Product Design | Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand August 2017
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Henrik Holkenbrink Industrial Design, Inhaber: Henrik Holkenbrink, Ubbenstraße 4, 30159 Hannover (nachstehend: „Henrik Holkenbrink“ oder „wir“) und unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten ferner in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche künftigen Aufträge und Leistungen, auch wenn Sie bei Vertragsschluss nicht nochmals gesondert erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

  • I. Grundlagen
    1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebotes durch den Kunden oder durch Bestätigung oder auftragsgemäße Ausführung einer verbindlichen Anfrage des Kunden unsererseits zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.
    2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf.
    4. Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für uns im Rahmen des Auftrags nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
    5. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schulden wir – abgesehen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis – nicht. Die Einbeziehung von besonderen technischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
    6. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt oder diese Entwurfsarbeiten und Korrekturen ausdrücklich vom Auftrag oder dem Angebot umfasst sind.
    7. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ein etwaiger Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war. Bei der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten sind wir bis zur Datenübergabe der von uns zu verantwortenden Infrastruktur an das Übermittlungsnetzwerk verantwortlich. Für Fehler des Übertragungsnetzwerkes oder Umstände, die in zwischengeschalteten Stellen oder Endpunkten des Übertragungsnetzwerkes eintreten, sind wir nicht verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich seine Infrastruktur so einzurichten, dass von uns übermittelte Daten im notwendigen Umfang sowie innerhalb der erforderlichen Zeit entgegengenommen werden können. Das betrifft insbesondere die Bereitstellung ausreichender Speicherplatzkontingente und die richtige Konfiguration von Sicherheitsvorrichtungen. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Auftrages per eMail mit dem Kunden zu kommunizieren. Soweit vom Kunden nicht anders verlangt und schriftlich vereinbart, erfolgt elektronische Kommunikation unverschlüsselt und ungesichert
    8. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schulden wir nicht. Henrik Holkenrbink Advanced Product Design vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haften wir nur bis zur Höhe des Materialwertes.
    9. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
    10. Die Darstellung von Gegenstand, Reichweite und Wirkung unserer Leistungen dient ausschließlich der Leistungsbeschreibung und stellt kein selbstständiges Garantieversprechen dar. Garantien im Rechtssinne durch uns liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.
  • II. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen
    1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
    2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.
    3. Soweit wir für den Kunden Beratungsleistungen und weitere Leistungen erbringen, sind diese Leistungsteile jeweils als selbstständige Leistung zu qualifizieren. Soweit wir im Rahmen der Projektvorbereitung sowie der Konzeption und Planung von Maßnahmen und Leistungen für den Kunden tätig werden, gilt dies als Beratungsleistung. Die sich aus der Beratung ergebenden Leistungen werden wir mit dem Kunden abstimmen und zweckmäßige Maßnahmen aus dem Beratungsergebnis abstimmen. In der Umsetzungsphase schulden wir keine erneute Überprüfung der Aufgabenstellungen, Annahmen und Rahmenbedingungen. Wir können hierbei das mit dem Kunden abgestimmte Beratungsergebnis als Grundlage ansehen.
  • III. Dritte
    1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
    2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gleiches gilt für sonstige Kosten und Auslagen, die aufgrund der Vorgaben bzw. Wünsche des Kunden für die jeweilige Produktion entstehen (z.B. Miet-, Reise-, Transport-, Unterbringungskosten).
    3. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung schulden wir lediglich die Leistungen in den Bereichen Konzeption, Entwurf bzw. Design der jeweiligen Maßnahme und nicht die Umsetzung und/oder Lieferung des Leistungsergebnisses, wie z.B. des Produkts, der Drucksache etc.. Sofern wir vereinbarungsgemäß die Umsetzung des Konzepts bzw. Designs organisieren, haften wir nicht für die Leistung der für die Umsetzung herangezogenen Unternehmen, es sei denn, wir sind ausdrücklich als Generalunternehmer oder Schuldner der Lieferung/Leistung benannt.
  • IV. Mitwirkungspflichten
    1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
    2. Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt.
    3. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung ausdrücklich nicht verpflichtet. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind.
    4. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.
    5. Mitarbeiter des Kunden, die an Besprechungen mit Henrik Holkenbrink Advanced Product Design teilnehmen, sind zur Vertretung des Kunden gegenüber Henrik Holkenbrink Advanced Product Design berechtigt, soweit nicht Henrik Holkenbrink Advanced Product Design die für den Kunden allein vertretungsberechtigten Mitarbeiter mit Beauftragung ausdrücklich und in Schriftform mitgeteilt werden. Der Kunde kann und wird sich insofern nicht auf das Fehlen einer bestehenden Vertretungsvollmacht berufen.
  • V. Termine
    1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Henrik Holkenbrink Advanced Product Design vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
    2. Erhöht sich der Aufwand der Erfüllung des Auftrages und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.
  • VI. Nutzungsrechte
    1. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien und/oder Formaten, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Die Bearbeitung unserer Leistungsergebnisse, die Übertragung von Nutzungsrechten daran sowie deren Unterlizenzierung bedürfen unserer ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung; Gleiches gilt für die Begründung von gewerblichen Schutzrechten (Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, eingetragenen Designs und eingetragenen Geschmacksmustern) an unseren Leistungsergebnissen durch den Kunden. Im Falle der Produktion und/oder Realisierung unserer Leistungsergebnisse durch Dritte sind uns diese vom Kunden ohne schuldhaftes Zögern unaufgefordert zu benennen. Die Überlassung offener, bearbeitungsfähiger Dateien an den Kunden ist ausdrücklich nicht geschuldet, soweit eine derartige Verpflichtung nicht schriftlich vereinbart wurde. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen bei uns.
    2. Soweit Henrik Holkenbrink Advanced Product Design vom Kunden mit der Teilnahme an einem Wettbewerb oder mit der Anfertigung einer Designstudie beauftragt wird, so dienen derartige Aufträge lediglich der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten sowie der anschließenden Auswahl eines Entwurfes zur Realisation. Dem Kunden werden von Henrik Holkenbrink Advanced Product Design vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen ausdrücklich keine Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen eingeräumt, die wir für den Kunden im Rahmen von Wettbewerben und/oder Designstudien erstellen. Aufträge, die der Kunde neben Henrik Holkenbrink Advanced Product Design auch Dritten gegenüber erteilt, gelten stets als Wettbewerb im Sinne dieser Regelung. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Henrik Holkenbrink Advanced Product Design, die Eigenschaft des Auftrags als Wettbewerb spätestens mit Erteilung des Auftrages oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Textform offenzulegen.
    3. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, haben wir das Recht, im Rahmen der Realisiation, der Verbreitung, Ausstellung und Vervielfältigung unserer Leistungsergebnisse durch den Kunden in unserer Eigenschaft als Designer benannt zu werden. Art und Form der Benennung ist zwischen den Parteien einvernehmlich abzustimmen, wobei die berechtigten Interessen des Kunden zu beachten sind.
    4. Im Falle einer unberechtigten Nutzung unserer Leistungen ist der Kunde nach Maßgabe dieser Regelung zur Vergütung der Nutzung verpflichtet, wobei unsere weitergehenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach den Regelsätzen von Henrik Holkenbrink Advanced Product Design zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung. Sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen oder ein entsprechendes Angebot unterbreitet ist, gilt das 1,5–fache der Regelvergütung nach dem für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle, wobei für Designleistungen der Vergütungstarifvertrag Design (AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in ihrer jeweils zeitlich geltenden Fassung Anwendung finden. Unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    5. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung des Leistungsergebnisses vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
    6. Soweit wir für den Kunden Fremdmaterial bereitstellen (z.B. Stock-Fotos, deren Rechte bei Dritten liegen), hat der Kunde die hierfür jeweils geltenden Beschränkungen des Nutzungsrechts zu beachten. Für Internetseiten bereitgestellte Materialien dürfen in der Regel nicht im Rahmen anderer Internetseiten oder anderer Medien verwendet werden. Unsere Haftung für Überschreitungen des Nutzungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen.
    7. Wir sind – auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte gegenüber dem Kunden – berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe nach deren Veröffentlichung durch den Kunden im Rahmen unserer Eigenwerbung, im Rahmen von Ausstellungen, Präsentationen und redaktioneller Veröffentlichungen jeder Art sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Henrik Holkenbrink Advanced Product Design, diesem nach Aufnahme der Produktion je drei Belegexemplare aus der ersten Serie kostenlos frei Haus zur Verfügung zu stellen. Bei Produkten mit einem Erstellungswert von über € 500,00 pro Stück, Unikaten und/oder Kleinserien mit weniger als 100 (in Worten: hundert) Exemplaren wird der Kunde Henrik Holkenbrink Advanced Product Design nach dessen Wahl hochauflösende Fotografien des Produkts (mind. 12MP) zur Verfügung stellen, die frei von solchen Rechten Dritter sind, die einer zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Nutzung und Bearbeitung von Henrik Holkenbrink Advanced Product Design entgegenstehen, oder Henrik Holkenbrink Advanced Product Design zum Zwecke der Anfertigung eigener Fotografien Zugang zu dem Produkt zu verschaffen.
  • VII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

  • VIII. Rechnungsstellung
    1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
    2. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen. Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil sind ausdrücklich zulässig.
    3. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Ansprüche oder Rechte gegen uns wegen einer berechtigten Leistungseinstellung im Verzugsfall sind ausgeschlossen.
    4. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
    5. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    6. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.
  • IX. Mängelhaftung
    1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen und Entwürfe befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
    2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
    3. Wir haften nicht für die wettbewerbs-, design- oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.
    4. Wir haften nicht dafür, dass von uns erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine Rechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulden wir ausdrücklich nicht.
    5. Soweit von uns nicht abweichend schriftlich zugesichert, stehen wir weder für die Realisierbarkeit noch für die wirtschaftliche Verwertbarkeit unserer Entwürfe ein.
  • X. Sonstige Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

  • XI. Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich einander, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

  • XII. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hannover.